Organisatorisches
Informationen über den organisatorischen Ablauf
Verordnung
Bitte bringen Sie zum Ersttermin eine Überweisung Ihres Hausarztes oder Facharztes mit.
Der Verordnungsschein muss Folgendes beinhalten:
- Persönliche Daten
- Diagnose
- Zuweisung zur logopädischen Therapie
- Anzahl und Dauer der Therapieeinheiten (10 x logopädische Therapie z.B. a 60 min)
Chefärztliche Bewilligung
Für eine anteilige Rückerstattung muss die logopädische Therapie ab der 2. Sitzung chefärztlich bewilligt werden. Bei manchen Krankenkassen ist die Bewilligungspflicht noch ausgesetzt.
Erstsitzung
Bitte nehmen Sie die Verordnung und eventuelle Vorbefunde mit. Bei unserem Ersttermin findet eine ausführliche Anamnese und eine umfassende logopädische Abklärung statt. Es werden gemeinsame Ziele festgelegt und das weitere Vorgehen besprochen.
Durchführung der Therapie
Die Dauer der Therapie kann je nach Störungsbild und Schweregrad variieren.
Honorarnote/ Kostenerstattung
Als Wahllogopädin arbeite ich auf Refundierungsbasis.
Sie erhalten am Ende eines Therapieblocks eine Honorarnote. Diese reichen Sie zusammen mit dem Zahlungsbeleg und der Verordnung bei der zuständigen Krankenkasse und- wenn vorhanden- anschließend bei Ihrer Zusatzversicherung ein. Für weitere Informationen zu Rückerstattungssätzen wenden Sie sich bitte an Ihre Sozialversicherungsanstalt.
Wichtig
Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, ersuche ich Sie um eine rechtzeitige telefonische Absage, spätestens jedoch 24 Stunden vor Behandlungsbeginn. Bei kurzfristigeren oder fehlenden Absagen werden die Kosten der Therapieeinheit privat in Rechnung gestellt.
Bitte kontaktieren Sie mich bezüglich meiner aktuellen Tarife.
Kontakt
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Rufen Sie mich an!
+43 / 650 / 255 1177
susanne@preishuber.at
Adresse
Therapiehaus Hand in Hand
Gewerbestraße 1A / Tür 3
5201 Seekirchen a. Wallersee
Die Praxis ist mit dem Rollstuhl zugänglich